Gerüst auf öffentlichem Grund und am Nachbargrundstück
- 5. Aug.
- 4 Min. Lesezeit
Was vor dem Montagetermin geklärt sein muss
Ein Gerüst steht selten sauber innerhalb der eigenen Grundstücksgrenze. Bei Reihenhäusern in Unterasbach reicht es über den Gartenzaun, an der Hauptstraße in Zirndorf ragt es auf den Gehweg, und in der Fürther Südstadt braucht es dazu noch einen Streifen der Fahrbahn. Jede dieser drei Varianten hat eigene Regeln, eigene Ansprechpartner und eigene Fristen. Wer sie erst am Montagetag entdeckt, verschiebt den Start um Wochen. Wir klären das beim Aufmaß und übernehmen die Anträge, damit die Kolonne pünktlich anrücken kann.
Sondernutzungserlaubnis für Gehweg und Fahrbahn
Öffentliche Straßen und Gehwege dürfen alle nutzen, aber nur zum Gehen und Fahren. Sobald dort ein Gerüst steht, ist das eine Sondernutzung, und die braucht eine Erlaubnis der zuständigen Straßenbaubehörde. Sie wird befristet erteilt, ist widerruflich und in aller Regel gebührenpflichtig. Formal beantragt sie der Bauherr als Grundstückseigentümer, in der Praxis erledigen wir das für Sie mit.
Zuständigkeiten in der Region
In Oberasbach, Zirndorf und Stein läuft der Antrag über die jeweilige Stadtverwaltung, je nach Haus über das Bau- oder das Ordnungsamt. In Fürth ist das Tiefbauamt der richtige Adressat, in Nürnberg der Servicebetrieb Öffentlicher Raum. Liegt Ihr Haus an einer Ortsdurchfahrt einer Staats- oder Bundesstraße, kann zusätzlich das Staatliche Bauamt beteiligt sein. Wird eine Fahrspur eingeengt oder fällt ein Parkstreifen weg, kommt eine verkehrsrechtliche Anordnung dazu, samt Halteverbotsschildern, die einige Tage vor Montagebeginn aufgestellt werden müssen.
Vorlauf und Unterlagen
Rechnen Sie mit ein bis drei Wochen Bearbeitungszeit, in der Hauptsaison von Mai bis September eher mit drei. Wir reichen einen Lageplan mit der geplanten Gerüstposition ein, dazu Angaben zu Breite, Höhe, Standzeitraum und zur Absicherung für Fußgänger. Bleibt kein ausreichender Restweg auf dem Gehsteig, muss ein Durchgang durch das Gerüst geführt oder ein gesicherter Weg auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Bei Häusern an der Rothenburger Straße oder der Nürnberger Straße ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Die Kosten teilen sich in eine einmalige Verwaltungsgebühr, meist im Bereich von 50 bis 300 Euro, und eine laufende Nutzungsgebühr nach beanspruchter Fläche und Zeit. Beides legt die Kommune fest, beides stellen wir Ihnen in unserem Angebot als eigene Position dar, damit klar ist, was an die Stadt geht und was an uns.
Standzeit und befristete Erlaubnis zusammenbringen
Die Sondernutzungserlaubnis gilt für einen festen Zeitraum. Zieht sich die Baustelle, weil im Oktober zwei Regenwochen den Anstrich blockieren, läuft nicht nur die Gerüstmiete weiter, sondern auch die Frist der Genehmigung ab. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber vor Ablauf beantragt werden. Wir setzen die Frist deshalb bewusst großzügiger an als die reine Arbeitszeit und behalten den Termin im Blick.
Wichtig ist die ehrliche Einschätzung am Anfang. Ein Fassadenanstrich braucht zwei bis drei Wochen, ein Wärmedämmverbundsystem sechs bis acht. Wer die Genehmigung auf vier Wochen begrenzt, weil das billiger aussieht, zahlt am Ende die Verlängerungsgebühr obendrauf und riskiert eine Lücke, in der das Gerüst ohne gültige Erlaubnis steht. Auf Privatgrund entfällt dieser Punkt vollständig. Steht das Gerüst allein im eigenen Garten, brauchen Sie von der Stadt nichts.
Hammerschlags- und Leiterrecht in Bayern
Grenzständige Bebauung ist in Oberasbach, Stein und Cadolzburg Alltag. Ohne Zugang vom Nachbargrundstück lässt sich manche Giebelwand nicht einrüsten. Dafür gibt es in Bayern seit 2011 eine klare Grundlage im Artikel 46b des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht.
Der Nachbar muss dulden, dass sein Grundstück betreten wird, dass dort ein Gerüst steht oder in seinen Luftraum ragt und dass Material darüber transportiert wird. Diese Pflicht gilt aber nicht bedingungslos. Sie greift nur, wenn die Arbeiten anders gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wären, und nur, wenn die Belastung des Nachbarn in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht. Das Recht ist so schonend wie möglich auszuüben und darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden. Auf öffentliche Verkehrsflächen ist es nicht anwendbar, dort gilt die Sondernutzung.
Die Monatsfrist und warum Sie trotzdem klingeln sollten
Die Absicht, das Recht zu nutzen, muss mindestens einen Monat vor Beginn angezeigt werden, und zwar dem Eigentümer und dem Nutzungsberechtigten. Wohnt im Nachbarhaus ein Mieter, bekommt er die Anzeige ebenfalls. Textform, Art der Arbeiten, Dauer, fertig.
Ein Recht auf dem Papier ist trotzdem kein Freibrief. Eigenmächtig betreten dürfen Sie das Grundstück auch dann nicht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Verweigert der Nachbar die Zustimmung, bleibt der gerichtliche Weg, und der dauert länger als jede Fassade. Deshalb der praktische Rat: Gehen Sie früh hinüber, zeigen Sie den Lageplan, nennen Sie das Zeitfenster und bieten Sie an, Beete abzudecken und die Gerüstfüße auf Bohlen zu stellen. Wir machen das ohnehin so. Entstehen Schäden am Nachbargrundstück, sind sie zu ersetzen. Bei strittigen Fällen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Nachbarrecht, wir sind Handwerker und keine Rechtsberatung.
Termin und Antrag anstoßen
Sagen Sie uns Adresse und geplanten Zeitraum, dann sehen wir vor Ort, was auf öffentlichem Grund steht, was über die Grenze reicht und welche Anträge nötig sind. Sie bekommen einen Terminplan, der die Bearbeitungszeit der Behörde bereits enthält.
Firma Weigand, Meisterbetrieb seit 2009 St.-Lorenz-Str. 154, 90522 Oberasbach
Telefon: 0911 65 65 82 78
E-Mail: info@weigand-bau.com.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung, wenn nur das Netz über den Gehweg ragt?
Ja. Entscheidend ist die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums, nicht die Frage, ob ein Gerüstfuß den Boden berührt. Auch überstehende Beläge, Planen und Konsolen zählen dazu.
Wer beantragt die Erlaubnis, Sie oder ich?
Antragsteller ist grundsätzlich der Bauherr. Wir bereiten die Unterlagen vor, reichen ein und stimmen uns mit dem Amt ab. Der Bescheid und die Gebühren laufen auf Sie.
Was passiert, wenn der Nachbar das Gerüst nicht duldet?
Zunächst gilt die Anzeigepflicht mit Monatsfrist. Bleibt es beim Nein, prüfen Sie mit anwaltlicher Hilfe, ob die Voraussetzungen des Hammerschlags- und Leiterrechts vorliegen. Manchmal hilft auch eine schmalere Gerüstvariante oder eine Hängekonstruktion.
Wie lange vorher soll ich anfragen?
Für Häuser mit Gehwegberührung planen Sie vier bis sechs Wochen Vorlauf ein, bei Nachbargrundstücken wegen der Monatsfrist eher acht. Auf reinem Privatgrund reichen zwei Wochen bis zum Montagetermin.




