

Fassadendämmung Förderung 2026: Zuschüsse von BAFA und BEG
So holen Sie sich den Zuschuss für Ihre Fassadendämmung
Eine gedämmte Fassade senkt die Heizkosten und macht das Haus wertvoller, kostet in der Anschaffung aber Geld. Genau dafür gibt es Förderung. Wer 2026 die Außenwände dämmt, kann sich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Teil der Kosten zurückholen, ausgezahlt als Zuschuss über das BAFA, den man nicht zurückzahlen muss. Die Firma Weigand führt die Fassadendämmung fachgerecht aus, in Oberasbach und im gesamten Raum Nürnberg, von Fürth über Zirndorf bis Erlangen. Die Förderung selbst beantragen Sie mit einem Energieeffizienz-Experten, wir liefern die Arbeit, die die Bedingungen erfüllt.
Die folgenden Werte gelten für das Förderjahr 2026. Programme und Budgets können sich ändern, deshalb lohnt es sich, die aktuellen Bedingungen vor dem Start zu prüfen.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
15 Prozent Grundförderung über die BAFA
Die Dämmung der Außenwand zählt zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dafür gibt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird nicht nur das Dämmmaterial, sondern auch die zugehörigen Arbeiten, etwa das Abschlagen des alten Putzes, das Gerüst und die abschließende Beschichtung. Das macht die Förderung gerade bei einer kompletten Fassade spürbar.
5 Prozent mehr mit dem Sanierungsfahrplan
Wer die Dämmung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umsetzt, bekommt einen Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten obendrauf. Damit sind insgesamt 20 Prozent möglich. Den Sanierungsfahrplan erstellt ein Energieeffizienz-Experte, und auch dessen Honorar wird zur Hälfte gefördert. Wer ohnehin Schritt für Schritt sanieren will, fährt mit diesem Plan meist besser.
Wie viel das in Euro bedeutet
Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt, und zwar auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan auf 60.000 Euro. Daraus ergibt sich für ein Einfamilienhaus ein Zuschuss von bis zu 4.500 Euro ohne und bis zu 12.000 Euro mit Sanierungsfahrplan. Bei Mehrfamilienhäusern vervielfacht sich der Betrag mit der Zahl der Wohnungen. Was am Ende herauskommt, hängt also davon ab, wie groß die Fassade ist und welchen Weg Sie wählen.
BAFA, BEG und KfW, wer fördert was
Bei den Begriffen kommt schnell etwas durcheinander. BEG steht für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, das ist der Rahmen, in dem gefördert wird. Innerhalb dieses Rahmens kümmert sich das BAFA um die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie die Fassadendämmung. Die KfW ist zuständig, wenn Sie das ganze Haus zu einem Effizienzhaus sanieren oder die Heizung tauschen wollen, das läuft dann über Kredite mit Tilgungszuschuss.
Für die reine Fassadendämmung als einzelne Maßnahme ist also das BAFA Ihre Adresse. Wer sein selbst genutztes Wohneigentum saniert, hat zusätzlich eine Alternative. Statt des Zuschusses lassen sich 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen. Beides zusammen geht nicht, Sie entscheiden sich für einen Weg.
Voraussetzungen und der richtige Zeitpunkt
Damit der Zuschuss fließt, muss die Dämmung einen technischen Mindestwert erreichen. Für die Außenwand verlangt das BAFA einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K), die Wand muss also nach der Dämmung gut genug gegen Wärmeverlust geschützt sein. Außerdem ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, der die Maßnahme fachlich begleitet und die Anforderungen bestätigt.
Der wichtigste Punkt ist der Zeitpunkt. Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wer zuerst beauftragt und dann an die Förderung denkt, geht leer aus. Deshalb sollten Sie früh planen, zuerst den Energieeffizienz-Experten einbinden und den Antrag stellen, dann beauftragen. Wir kommen für die Planung gern frühzeitig dazu, sehen uns die Fassade an und erstellen ein Angebot, das zur Förderung passt. Die Dämmung selbst führen wir fachgerecht aus und liefern die Fachunternehmererklärung, die das BAFA für die Auszahlung braucht.
Jetzt Fassadendämmung planen und Förderung mitnehmen
Wenn Sie Ihre Fassade dämmen und die Förderung 2026 nutzen wollen, planen Sie am besten früh. Wir sehen uns Ihr Gebäude in Oberasbach oder im Raum Nürnberg vor Ort an, erstellen ein Angebot, das zur Förderung passt, und führen die Dämmung fachgerecht aus. Den Förderantrag stellen Sie rechtzeitig vorher mit einem Energieeffizienz-Experten.
Telefon: 0911 65 65 82 78
E-Mail: info@weigand-bau.com

FAQ
Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Fassadendämmung?
Das BAFA bezuschusst die Dämmung der Außenwand mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Satz auf 20 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus sind so bis zu 4.500 Euro ohne und bis zu 12.000 Euro mit Sanierungsfahrplan möglich.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und BEG?
BEG ist das Förderprogramm, die Bundesförderung für effiziente Gebäude. BAFA ist die Behörde, die innerhalb dieses Programms die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie die Fassadendämmung auszahlt. Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus und für den Heizungstausch ist dagegen die KfW zuständig.
Muss ich den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen?
Ja, das ist entscheidend. Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wer die Arbeiten beauftragt, bevor die Förderung beantragt ist, verliert den Anspruch. Planen Sie deshalb genug Vorlauf ein.
Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?
Ja. Für die Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, der die Maßnahme plant, begleitet und die Einhaltung der Anforderungen bestätigt. Sein Honorar wird zur Hälfte gefördert. Wir arbeiten ihm mit der fachgerechten Ausführung zu und stellen die nötige Fachunternehmererklärung aus.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Sie haben die Wahl zwischen dem direkten BAFA-Zuschuss und dem Steuerbonus, bei dem sich 20 Prozent der Kosten über drei Jahre absetzen lassen. Beide Wege zusammen sind nicht möglich. Welcher sich für Sie lohnt, hängt von Ihrer Situation ab.
