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Sicherheitskonzepte im Gerüstbau

Sicherheit ist eine Frage der Zuständigkeit, nicht der Absicht


Auf Industriebaustellen arbeiten mehrere Firmen nebeneinander. Genau dort entstehen die meisten Unfälle, nicht weil jemand fahrlässig handelt, sondern weil unklar ist, wer für welchen Zustand einsteht. Ein Gerüst, das drei Gewerke nutzen, hat drei Nutzer und einen Ersteller, und diese Rollen müssen benannt sein.


Wir bringen deshalb bei größeren Projekten ein schriftliches Konzept mit, das festhält, wer aufbaut, wer prüft, wer freigibt, wer während der Nutzung kontrolliert und wer Änderungen vornehmen darf. Das klingt nach Formalität, entscheidet aber im Ernstfall darüber, ob jemand haftet oder ob niemand zuständig war.


Rechtliche Grundlage sind Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenregeln und die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1.

Die Bestandteile


Gefährdungsbeurteilung vor der Montage

Vor dem Aufbau wird beurteilt, welche Gefährdungen bei der Montage selbst entstehen. In Industrieumgebungen kommen Punkte dazu, die auf normalen Baustellen fehlen: Kranbetrieb, Flurförderzeuge, laufende Anlagen, heiße Oberflächen, elektrische Anlagen in der Nähe der Konstruktion.


Aufbau- und Verwendungsanleitung

Für Regelausführungen gilt die Anleitung des Systemherstellers. Weicht die Konstruktion davon ab, was bei Sonderbauten die Regel ist, wird eine objektbezogene Anleitung erstellt. Diese Unterlage gehört zur Baustellendokumentation und nicht in den Ordner im Büro.


Prüfung und Freigabe

Nach dem Aufbau prüft eine befähigte Person und gibt schriftlich frei. Am Aufstieg hängt die Kennzeichnung mit Lastklasse, Breitenklasse und Datum. Bei mehreren Abschnitten wird abschnittsweise freigegeben, damit niemand einen unfertigen Bereich betritt.


Kontrollen während der Nutzung

Der Nutzer prüft arbeitstäglich per Sichtkontrolle. Nach außergewöhnlichen Ereignissen, insbesondere Sturm oder Anprall, prüfen wir erneut, bevor weitergearbeitet werden darf. Wie sich Verantwortung zwischen Ersteller und Nutzer aufteilt, steht ausführlich bei Haftung und Pflichten beim Mietgerüst.

Was auf Industriebaustellen zusätzlich gilt


Viele Betriebe verlangen eine Sicherheitsunterweisung, bevor Fremdfirmen das Gelände betreten. Dazu kommen Regelungen zu Betriebsausweisen, Zutrittszeiten, Freischaltung von Anlagen und Erlaubnisscheinen für Arbeiten in gefährdeten Bereichen. Wir richten uns danach und planen den Aufwand dafür ein, statt ihn am Aufbautag zu entdecken.


Bei Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen ist der Sicherheitsabstand einzuhalten oder die Anlage freizuschalten. Diese Freischaltung veranlasst der Betreiber, nicht wir. Wo das nicht möglich ist, wird abgeschrankt oder abgedeckt, und die Verantwortung dafür wird vorher benannt.


Ein Punkt, der oft vergessen wird, ist die Rettung. Bei ausgedehnten oder hohen Konstruktionen muss geklärt sein, wie eine verletzte Person heruntergebracht wird. Zusätzliche Treppentürme statt Leitergänge sind dabei nicht Komfort, sondern Teil des Rettungskonzepts.


Was wir dabei nicht übernehmen


Wir verantworten Planung, Aufbau, Prüfung und Freigabe unserer Konstruktionen. Die Koordination mehrerer Gewerke auf einer Baustelle obliegt dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeiten Ihrer eigenen Leute Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir liefern die Angaben zu unserer Konstruktion zu und arbeiten diesen Stellen zu, ersetzen sie aber nicht.

Sicherheitskonzept besprechen


Bei Projekten mit mehreren Gewerken oder in laufendem Betrieb klären wir die Zuständigkeiten vor dem Angebot. Schicken Sie uns Ihre Werksvorgaben mit, dann planen wir den Aufwand realistisch ein. Zu den Konstruktionen selbst finden Sie mehr beim Gerüstbau für Industrieanlagen und bei den Industriegerüsten.


Telefon: 0911 65 65 82 78

E-Mail: info@weigand-bau.com


Firma Weigand, St.-Lorenz-Str. 154, 90522 Oberasbach. Wir arbeiten im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Umgebung.

Häufige Fragen


Wer darf ein Gerüst freigeben?

Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, die die nötige Ausbildung und Erfahrung hat. Bei unseren Konstruktionen übernehmen wir das und stellen die Freigabe schriftlich aus.


Wie oft muss ein Gerüst geprüft werden?

Nach dem Aufbau, nach jeder Änderung und nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm. Der Nutzer prüft zusätzlich arbeitstäglich per Sichtkontrolle.


Was passiert, wenn eine Fremdfirma etwas am Gerüst verändert?

Dann erlischt die Freigabe. Die Nutzung ist einzustellen, bis wir den Zustand wiederhergestellt und erneut freigegeben haben. Deshalb steht diese Regel in jedem Konzept an prominenter Stelle.


Brauchen wir bei jedem Projekt ein schriftliches Konzept?

Bei einem Einfamilienhaus nicht. Sobald mehrere Firmen dieselbe Konstruktion nutzen, in einem laufenden Betrieb gearbeitet wird oder Sonderbauten entstehen, ist es sinnvoll und oft gefordert.


Können Sie nach unseren Werksvorschriften arbeiten?

Ja. Senden Sie uns die Vorgaben mit der Anfrage, dann berücksichtigen wir Unterweisungen, Zutrittsregeln und Erlaubnisscheine in Planung und Angebot.

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