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Geruestbau Weigand

Planung und statische Vorbemessung von Industriegerüsten

Bevor das erste Bauteil gesetzt wird

Die wichtigste Frage am Anfang lautet, ob sich das Gerüst innerhalb einer anerkannten Regelausführung errichten lässt oder ob es davon abweicht. Für viele Standardsituationen ist die Standsicherheit über die Zulassung und die Aufbauanleitung des Gerüstsystems bereits abgedeckt. Sobald aber Sonderkonstruktionen, Traggerüste oder große freie Spannweiten ins Spiel kommen, reicht das nicht mehr. Die statische Vorbemessung klärt genau das, und zwar früh genug, dass es auf der Baustelle keine Überraschungen gibt.

Was in der Planung festgelegt wird

Lastannahmen und Gerüstklassen

Jedes Gerüst wird für einen bestimmten Zweck gebaut, und der bestimmt seine Belastbarkeit. Wir legen die Lastklasse fest, die von leichten Inspektionsarbeiten bis zu schweren Lasten und der Lagerung von Material reicht, im industriellen Umfeld oft im oberen Bereich der sechs Klassen. Dazu kommt die Breitenklasse, also wie viel Arbeits- und Lagerfläche je Feld zur Verfügung steht. In die Rechnung gehen das Eigengewicht der Konstruktion, die Nutzlast aus der geplanten Tätigkeit und die Windlast ein, die gerade bei hohen, frei stehenden Gerüsten erheblich wird.

Gründung, Verankerung und Aussteifung

Ein Gerüst ist immer nur so sicher wie der Boden, auf dem es steht, und die Punkte, an denen es gehalten wird. Wir prüfen die Aufstandsfläche auf Tragfähigkeit und planen, wie die Lasten in den Baugrund geleitet werden. An einem Bauwerk legen wir das Verankerungsraster und die Verankerungskräfte fest. Lässt sich an einer Anlage nicht verankern, was im Industriebau häufig vorkommt, planen wir das Gerüst frei stehend mit entsprechender Ballastierung und Aussteifung. Diese Entscheidungen fallen in der Vorbemessung, nicht erst beim Aufbau.

Zugänge, Abstände und der laufende Betrieb

In einer Produktionshalle steht selten alles still, nur weil ein Gerüst gebraucht wird. Wir planen Treppentürme und gesicherte Aufstiege so, dass Personen und Material sicher nach oben kommen, halten die nötigen Abstände zu Anlagen und Verkehrswegen ein und legen den Aufbau so, dass Maschinenzugänge und Wartungswege frei bleiben. So entsteht eine Konstruktion, die zur Halle und zum Betrieb passt, statt ihn lahmzulegen

Regelausführung oder Nachweis im Einzelfall

Hier liegt der Kern der statischen Vorbemessung. Bleibt die geplante Konstruktion im Rahmen der Regelausführung des Systems, gilt die Standsicherheit über die bauaufsichtliche Zulassung und die Aufbau- und Verwendungsanleitung als nachgewiesen. Weicht das Gerüst davon ab, etwa bei einem Traggerüst, einem Hängegerüst oder einem Wetterschutzdach mit eigener Stützkonstruktion, ist ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis im Einzelfall erforderlich, geführt auf Grundlage der technischen Baubestimmungen. Genau diese Weiche stellen wir in der Vorbemessung. Den Regelfall decken wir selbst ab, und wo ein Nachweis im Einzelfall nötig ist, bringen wir die Statik bei und ziehen im Zweifel einen Tragwerksplaner hinzu. So weiß der Auftraggeber von Beginn an, was sein Gerüst braucht, statt es später nachzubessern.

Geplant nach Norm, dokumentiert von Anfang an

Industriegerüste unterliegen klaren Regeln. Wir planen und bemessen nach der DIN EN 12811 für Arbeitsgerüste, nach den ergänzenden Normen für System- und Traggerüste und arbeiten nach der TRBS 2121 sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Aus der Planung entsteht der Plan für Auf-, Um- und Abbau mit allen Grundmaßen, Last- und Breitenklassen, Abständen und Zugängen, an dem sich die spätere Montage Punkt für Punkt orientiert. Weil bei uns Planung, statische Vorbemessung, Montage und Prüfung in einer Hand liegen, fällt die Konstruktion auf dem Papier nicht anders aus als die auf der Baustelle. Als Gerüstbau Fachbetrieb stellen wir im Jahr über hunderttausend Quadratmeter Gerüst und bringen diese Erfahrung in jede Vorbemessung ein.

Termin für Ihr Industriegerüst

 

Wenn an einer Halle, einer Anlage oder einem technischen Bauwerk ein Gerüst gebraucht wird, fangen wir mit der Planung an und sagen Ihnen klar, was Ihr Projekt statisch verlangt. Für Standorte in Oberasbach und im Gewerbegebiet Neumühle ebenso wie in Fürth, Nürnberg, Erlangen, Schwabach, Stein oder Herzogenaurach.

Telefon: 0911 65 65 82 78

E-Mail: info@weigand-bau.com

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Häufige Fragen zur Planung von Industriegerüsten in Oberasbach

Was bedeutet statische Vorbemessung bei einem Gerüst?

Das ist die vorläufige Festlegung der tragenden Größen, also Lastannahmen, Last- und Breitenklassen, Gründung und Verankerung. Sie zeigt früh, ob die Regelausführung ausreicht oder ob ein gesonderter Standsicherheitsnachweis nötig wird, und gibt damit die Richtung für das ganze Projekt vor.

Wann braucht ein Industriegerüst einen Standsicherheitsnachweis im Einzelfall?

Immer dann, wenn es von der anerkannten Regelausführung abweicht. Das betrifft Sonderkonstruktionen, Trag- und Hängegerüste oder Wetterschutzdächer mit eigener Stützkonstruktion. Dann wird ein prüffähiger statischer Nachweis geführt, bei Bedarf gemeinsam mit einem Tragwerksplaner.

Welche Lastklasse braucht mein Gerüst?

Das hängt von der Nutzung ab. Für leichte Arbeiten genügt eine niedrige Klasse, für die Lagerung von Material oder schwere Tätigkeiten braucht es eine hohe. Im Industriebereich liegen wir oft in den oberen Lastklassen. Den passenden Wert legen wir in der Planung fest.

Kann die Produktion während der Gerüstarbeiten weiterlaufen?

In den meisten Fällen ja. Wenn Zugänge, Abstände und der Bauablauf von vornherein um den Betrieb herum geplant werden, bleiben Maschinenzugänge und Verkehrswege frei und die Arbeit kann weitergehen.

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