

Energetische Sanierung mit Wärmedämmung
Die Fassade ist der größte Hebel bei den Heizkosten
Bei einem ungedämmten Einfamilienhaus aus den sechziger bis achtziger Jahren, wie es in vielen Siedlungen rund um Oberasbach steht, geht rund ein Drittel der Heizwärme durch die Außenwände verloren. Nicht durchs Dach, nicht durch die Fenster zuerst, sondern durch die große, ungedämmte Wandfläche. Das ist der Grund, warum die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme am meisten bringt. Sie senkt den Verbrauch spürbar, macht die Wände innen wärmer und lässt kalte Ecken und Schimmelstellen verschwinden.
Wir bei Weigand Bau sehen die energetische Sanierung aber nicht nur als Energiefrage, sondern als Bauaufgabe, die zur restlichen Fassade passen muss. Eine Dämmung auf einem rissigen, feuchten Untergrund hält nichts. Deshalb gehören für uns Zustandsprüfung, Instandsetzung und Dämmung zusammen, und genau das planen wir in einem Zug.
Pflichten und Förderung im Blick behalten
Was das Gebäudeenergiegesetz verlangt
Ein Punkt, den viele unterschätzen: Sobald mehr als zehn Prozent der gesamten Außenwandfläche erneuert werden, etwa durch flächigen neuen Putz, gilt das nach dem Gebäudeenergiegesetz als Sanierungsmaßnahme, und die Wand muss einen bestimmten Dämmwert erreichen. Ein bloßer neuer Anstrich löst das nicht aus, eine großflächige Putzerneuerung dagegen schon. Nach der Ausführung bestätigen wir die Einhaltung mit einer Fachunternehmererklärung, die Sie als Nachweis gegenüber der Behörde brauchen. Zusätzlich gibt es Pflichten bei einem Eigentümerwechsel, wenn ein Haus gekauft oder geerbt wird. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass das Gebäudeenergiegesetz gerade überarbeitet wird und für 2026 Änderungen angekündigt sind. Wir sagen Ihnen den aktuellen Stand und empfehlen bei Förderfragen eine Energieberatung, damit nichts übersehen wird.
Welche Zuschüsse und Kredite möglich sind
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Dämmung der Gebäudehülle derzeit mit fünfzehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind es zwanzig Prozent. Förderfähig sind bis zu dreißigtausend Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan bis zu sechzigtausend Euro, und die Kosten für das Gerüst zählen dabei mit. Der Zuschuss kommt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, größere Vorhaben lassen sich zusätzlich über Kredite der Förderbank abwickeln. Zwei Dinge sind entscheidend: Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden, und die Förderung verlangt einen etwas besseren Dämmwert als das Gesetz allein. Den nötigen U-Wert-Nachweis stellt ein gelisteter Energieeffizienz-Experte aus. Alternativ zur Zuschussförderung gibt es einen Steuerbonus, der sich aber mit der Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme ausschließt.
Wann sich die Dämmung wirklich rechnet
Der wirtschaftlichste Moment für eine Fassadendämmung ist der, in dem ohnehin am Haus gearbeitet wird. Sobald für eine Fassadensanierung, einen neuen Putz oder einen Anstrich das Gerüst steht, sind die sogenannten Sowieso-Kosten schon bezahlt. Gerüst, Baustelleneinrichtung und Zugang fallen nur einmal an. Wer bei dieser Gelegenheit dämmt, spart genau die Positionen, die eine Dämmung sonst teuer machen. Deshalb raten wir Eigentümern in Zirndorf, Herzogenaurach oder Erlangen, die ihre Fassade sowieso anpacken, ehrlich zur Prüfung, ob die Dämmung mit hineingehört.
Eine moderne Dämmung mit vierzehn bis sechzehn Zentimetern halbiert den Wärmeverlust über die Wand gegenüber einem unsanierten Altbau. Über die Heizkostenersparnis und die Förderung amortisiert sich das je nach Ausgangszustand meist in gut zehn bis fünfzehn Jahren. Das rechnen wir mit Ihnen realistisch durch, statt eine Pauschalzahl zu versprechen, denn Fläche, Baujahr und Heizung entscheiden mit.
Wie wir energetisch sanieren
Bei uns beginnt eine energetische Sanierung nicht mit der Dämmplatte, sondern mit dem Untergrund. Wir prüfen, ob die Wand tragfähig, trocken und rissfrei ist, setzen Risse und Putzschäden vorher instand und binden den Sockelbereich mit ein, weil eine fehlende Sockeldämmung sonst zur Feuchte- und Schimmelstelle wird. Erst dann kommt das Wärmedämmverbundsystem: Dämmplatten verkleben und verdübeln, Armierung mit Gewebe, Unterputz und Oberputz. Als Schlussbeschichtung setzen wir mineralische Silikat- oder Siliconharzputze ein, weil sie diffusionsoffen und deutlich weniger anfällig für Veralgung sind als günstige Kunstharzputze, gerade an den Nord- und Schattenseiten, die es hier reichlich gibt.
Der Vorteil bei uns liegt in der Kombination. Weil wir Risssanierung, Putzinstandsetzung, Dämmung und Anstrich alle selbst ausführen und das Gerüst mit dem eigenen Team stellen, entsteht keine Lücke zwischen den Gewerken. Die Fachunternehmererklärung für das Gebäudeenergiegesetz bekommen Sie von uns. Für den Förderantrag und den U-Wert-Nachweis arbeiten wir mit einem Energieberater zusammen, weil das eine eigene Fachrichtung ist, und das sagen wir offen, statt Zuständigkeiten zu verwischen. Als Meisterbetrieb seit 2009 kalkulieren wir jede Position nachvollziehbar.
Beratungstermin zur energetischen Sanierung sichern
Sie planen ohnehin an der Fassade zu arbeiten oder wollen die Heizkosten dauerhaft senken? Lassen Sie in Oberasbach, Langenzenn, Erlangen oder einem der Nachbarorte prüfen, ob und wie sich eine Dämmung für Ihr Gebäude rechnet.
Telefon: 0911 65 65 82 78
E-Mail: info@weigand-bau.com

Häufige Fragen zur energetischen Sanierung in Oberasbach
Lohnt sich eine Fassadendämmung überhaupt noch?
Am ehesten dann, wenn die Fassade ohnehin ansteht. Steht das Gerüst schon für Putz oder Anstrich, sind die teuersten Nebenkosten gedeckt, und die Dämmung wird deutlich wirtschaftlicher. Bei einem ungedämmten Altbau sinkt der Wärmeverlust über die Wand um die Hälfte.
Muss ich dämmen, wenn ich nur die Fassade sanieren lasse?
Bei einem reinen Anstrich nicht. Sobald aber mehr als zehn Prozent der Wandfläche neu verputzt werden, verlangt das Gebäudeenergiegesetz das Erreichen eines Dämmwerts. Wir klären das vor Beginn, damit Sie nicht überrascht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Derzeit fünfzehn Prozent der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan zwanzig Prozent, bei einer Höchstgrenze von dreißigtausend beziehungsweise sechzigtausend Euro pro Wohneinheit. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Die Regeln ändern sich, deshalb lohnt eine aktuelle Beratung.
Kümmern Sie sich um den Förderantrag?
Die handwerkliche Ausführung und die Fachunternehmererklärung übernehmen wir. Für den Förderantrag und den nötigen U-Wert-Nachweis binden wir einen Energieberater ein, weil das eine gesonderte Qualifikation erfordert.
