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Stuckrestaurierung und Denkmalpflege

Beim historischen Stuck geht Erhalten vor Erneuern


Ein altes Gesims, eine Deckenrose aus der Gründerzeit oder eine reich gegliederte Fassade in der Nürnberger Altstadt lassen sich nicht einfach nachkaufen. Was hier zählt, ist das, was noch da ist. Deshalb steht am Anfang jeder Restaurierung die Frage, wie viel vom Original sich retten lässt, bevor über Ergänzungen überhaupt gesprochen wird. Wir arbeiten so, dass die alte Substanz erhalten bleibt und neue Teile sich unterordnen, statt das gewachsene Bild zu überschreiben.


Gerade in Franken gibt es viel zu bewahren. Die geschützten Gründerzeitzeilen in Fürth, historische Häuser in Cadolzburg und Langenzenn und die Altbauten rund um Oberasbach tragen Stuck, der ihr Alter und ihre Herkunft erzählt. Wird er falsch behandelt, geht dieser Charakter unwiederbringlich verloren. Wird er sorgfältig instand gesetzt, hält er weitere Jahrzehnte.

Wie wir historischen Stuck instand setzen


Bestand aufnehmen und Schäden kartieren

Bevor wir etwas anfassen, nehmen wir den Bestand genau auf. Wir halten fest, welche Profile erhalten sind, wo Risse, Fehlstellen und Hohllagen sitzen und woher die Schäden kommen, oft aus Feuchtigkeit, alten Reparaturen oder rostenden Eisenteilen im Putz. Erst wenn die Ursache klar ist, hat eine Instandsetzung Sinn, sonst kehren die Schäden nach kurzer Zeit zurück.


Originalsubstanz sichern und materialgerecht ergänzen

Loses sichern wir, bevor es abfällt, und Erhaltenes reinigen wir behutsam, ohne die Oberfläche zu verlieren. Eine über Jahrzehnte gewachsene Patina gehört zum Denkmal und wird nicht blank geputzt. Ergänzt wird mit Material, das zum alten passt, an historischen Fassaden meist auf Kalkbasis, damit Bestand und Ergänzung sich gleich verhalten und nicht gegeneinander arbeiten. Wo es sinnvoll ist, führen wir Ergänzungen so aus, dass sie sich später wieder lösen lassen, ohne das Original zu beschädigen. Wir setzen so wenig neu wie möglich und so viel wie nötig.


Fehlendes abformen und nachbilden

Wo ein Ornament ganz verloren ist, nehmen wir von einem erhaltenen Stück eine Form ab und gießen das fehlende Teil danach nach. Kleinere Elemente wie Rosetten oder Konsolen entstehen dabei in der Werkstatt und werden anschließend eingesetzt, größere und durchlaufende Profile ziehen wir mit einer Schablone direkt am Bau nach dem alten Querschnitt. Ist keine Vorlage mehr vorhanden, orientieren wir uns an erhaltenen Nachbarbauten der gleichen Zeit oder an alten Aufnahmen. So kehrt die ursprüngliche Zeichnung zurück, auch wenn ganze Abschnitte neu entstehen.

Erst abstimmen, dann arbeiten

Bei einem eingetragenen Baudenkmal ist die Reihenfolge entscheidend. Änderungen brauchen in Bayern eine denkmalrechtliche Erlaubnis, und erster Ansprechpartner dafür ist die untere Denkmalschutzbehörde, die meist beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt sitzt und das Landesamt für Denkmalpflege hinzuzieht. Wichtig ist, dass die Maßnahme vor Beginn abgestimmt wird, denn nachträglich lässt sich das nicht heilen, und auch Zuschüsse und Steuervorteile setzen die vorherige Abstimmung voraus.


Wir richten unsere Planung darauf aus. Auf Wunsch legen wir zuerst eine Musterfläche an, an der die Behörde Farbe, Profil und Technik freigeben kann, bevor die restliche Fläche in Angriff genommen wird. Wir dokumentieren, was wir vorfinden und was wir tun, und liefern nachvollziehbare Kostenvoranschläge und Rechnungen, wie sie für die Erlaubnis und für die spätere Bescheinigung gebraucht werden. Verlangt die Behörde eine restauratorische Voruntersuchung oder die Mitwirkung eines geprüften Restaurators, stimmen wir uns entsprechend ab.


Zuschüsse und steuerliche Vorteile in Bayern

Der Erhalt eines Denkmals kostet mehr als eine gewöhnliche Sanierung, und dafür gibt es Ausgleich. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann für den denkmalbedingten Mehraufwand Zuschüsse gewähren, allerdings ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Daneben lassen sich abgestimmte Erhaltungskosten über mehrere Jahre steuerlich abschreiben, bei vermieteten und bei selbst genutzten Denkmälern zu unterschiedlichen Sätzen.


Diese Wege muss man früh einschlagen, sonst sind sie versperrt. Deshalb raten wir dazu, vor der Beauftragung mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Steuerberater zu sprechen, damit die Abstimmung steht, bevor gearbeitet wird. Wichtig ist außerdem, dass Absprachen und spätere Änderungen schriftlich festgehalten und die Rechnungen sauber nach Leistungen gegliedert werden, weil nur nachweisbare Kosten anerkannt werden. Was von uns kommt, ist die handwerkliche Grundlage dafür, eine saubere Aufnahme des Bestands, ein gegliederter Kostenvoranschlag und die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Über die Höhe von Zuschuss oder Abschreibung entscheiden am Ende die Behörde und das Finanzamt, nicht wir.

Denkmal in Oberasbach und Umgebung fachgerecht erhalten


Sie haben ein Gebäude mit historischem Stuck in Oberasbach, Fürth, Nürnberg, Cadolzburg, Langenzenn, Zirndorf oder Stein und möchten die Substanz erhalten? Weigand Bau ist als Meisterbetrieb seit 2009 Ihr Ansprechpartner. Wir sehen uns den Bestand vor Ort an, nehmen die Schäden auf und stimmen mit Ihnen und der Denkmalbehörde ein Vorgehen ab, das dem Objekt gerecht wird.


Telefon: 0911 65 65 82 78

E-Mail: info@weigand-bau.com

Häufige Fragen zu Stuckrestaurierung und Denkmalpflege


Muss altes Stuckwerk komplett erneuert werden, wenn es beschädigt ist?

Nein, in der Regel nicht. Wir erhalten so viel Original wie möglich, sichern Loses, ergänzen Fehlstellen und bilden nur das nach, was wirklich verloren ist. Ein vollständiger Neuaufbau kommt erst infrage, wenn die Substanz nicht mehr zu retten ist.


Brauche ich für Arbeiten am Denkmal eine Genehmigung?

Bei einem eingetragenen Baudenkmal ja. Änderungen erfordern eine denkmalrechtliche Erlaubnis, die über die untere Denkmalschutzbehörde läuft. Wir stimmen die Ausführung darauf ab, damit alles vor Beginn geklärt ist.


Gibt es finanzielle Unterstützung für die Restaurierung?

Möglich sind Zuschüsse des Landesamts für Denkmalpflege und steuerliche Abschreibungen für abgestimmte Maßnahmen. Beides muss vor Beginn mit der Behörde abgestimmt sein. Die genaue Höhe klären Behörde und Steuerberater.


Passt neuer Stuck optisch zum alten Bestand?

Ja, wenn man materialgerecht arbeitet. Wir formen fehlende Teile nach dem Original ab und verwenden abgestimmte Materialien, sodass Ergänzung und Bestand zusammen ein ruhiges Bild ergeben.


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