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Dämmung Förderung: Zuschüsse für Wärmedämmung, Fassade, Dach und Kellerdecke

Wie hoch der Zuschuss für Dämmmaßnahmen derzeit ausfällt


Für Dämmungen an Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude 15 Prozent der förderfähigen Kosten als direkten Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Angerechnet werden bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, woraus sich maximal 4.500 Euro ergeben. Weil der Rahmen jedes Jahr neu zur Verfügung steht, lassen sich größere Vorhaben mit Absicht auf zwei Kalenderjahre aufteilen.

Was der individuelle Sanierungsfahrplan seit Sommer 2026 noch bringt


Der Bonus über einen Sanierungsfahrplan hebt den Satz um fünf Prozentpunkte und die anrechenbaren Kosten auf 60.000 Euro. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er allerdings nur noch, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro erreichen, und auch dann nur für den Anteil oberhalb dieser Grenze. Bei einer Kellerdecke oder einer Geschossdecke lohnt sich der Fahrplan dadurch kaum noch. Bei einer kompletten Fassadendämmung sieht die Rechnung weiterhin deutlich anders aus.


Welche Kosten Sie mitrechnen dürfen und welche nicht


Förderfähig ist nicht nur das Dämmmaterial. Bei der Außenwanddämmung gehören auch das Gerüst, die Baustelleneinrichtung, die Untergrundvorbereitung, der Oberputz und der abschließende Anstrich dazu. Ebenso Nebenarbeiten, die durch die Maßnahme ausgelöst werden, etwa neue Fensterbänke oder die Anpassung von Rollladenkästen. Nicht angerechnet werden Eigenleistungen beim Material, Instandhaltung ohne energetischen Bezug und alles, was nichts mit der gedämmten Fläche zu tun hat. Wir weisen die Positionen im Angebot entsprechend getrennt aus.

Die Reihenfolge im Antrag, an der die meisten scheitern


Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Wer den Auftrag unterschreibt und danach an die Förderung denkt, bekommt nichts mehr, egal wie gut die Maßnahme ist. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit dem Förderbescheid wirksam wird, und genau so gestalten wir das auf Wunsch. Vorher muss ein eingetragener Energieeffizienz-Experte eingebunden sein, der die Maßnahme bestätigt. Nach Abschluss folgt der Verwendungsnachweis, dann wird ausgezahlt.


Der Steuerbonus als Alternative für selbstgenutzte Häuser


Wer sein Haus selbst bewohnt und es älter als zehn Jahre ist, kann statt des Zuschusses 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen, maximal 40.000 Euro pro Objekt. Beides zusammen geht nicht. Bei kleineren Maßnahmen bis 30.000 Euro ist der Steuerweg seit der Änderung im Sommer oft der günstigere, weil dort der Bonus über den Fahrplan entfällt. Voraussetzung ist eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster, die wir Ihnen ausstellen.

Jetzt Dämmung und Förderung mit Weigand Bau vorbereiten


Wir prüfen Ihr Objekt in Oberasbach, Nürnberg, Fürth und der Umgebung direkt vor Ort und besprechen, welche Dämmmaßnahme sinnvoll ist. Wir erklären die notwendigen Arbeitsschritte verständlich, erstellen ein nachvollziehbares Angebot und sorgen für eine saubere Vorbereitung der Ausführung. Wenn eine Förderung in Betracht kommt, stellen wir die handwerklichen Leistungspositionen klar dar, damit Sie die weitere Abstimmung zuverlässig angehen können.


Kontakt


Ob Zuschuss oder Steuerbonus für Sie günstiger ist, hängt von der Größe der Maßnahme und Ihrer Situation ab, und der Unterschied liegt schnell im vierstelligen Bereich. Wir kalkulieren Ihr Vorhaben so, dass die förderfähigen Positionen sauber getrennt ausgewiesen sind, und stellen die technischen Angaben bereit, die Ihr Energieeffizienz-Experte für die Anmeldung braucht.


Telefon: 0911 65658278

E-Mail: info@weigand-bau.com

FAQ


Ich habe den Auftrag schon vergeben. Ist die Förderung damit endgültig weg?

Für den Zuschuss in aller Regel ja, weil der Antrag zwingend vor Vorhabenbeginn stehen muss. Der Steuerbonus ist an diese Reihenfolge nicht gebunden und bleibt Ihnen offen, sofern Sie das Objekt selbst bewohnen und es älter als zehn Jahre ist. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung des ausführenden Betriebs nach amtlichem Muster. Sprechen Sie uns darauf an, solange die Rechnung noch nicht zu lange zurückliegt.


Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan bei mir überhaupt noch?

Das entscheidet die Größenordnung. Liegt Ihr Vorhaben unter 30.000 Euro förderfähigen Kosten, bringt der Fahrplan beim Zuschuss nichts mehr, weil der Bonus dort nicht mehr greift. Planen Sie dagegen eine komplette Fassade mit Gerüst und Anstrich, wird die Grenze meist überschritten, und der Bonus wirkt auf den Betrag darüber. Unabhängig davon ist der Fahrplan als Planungsgrundlage nützlich, wenn Sie über mehrere Jahre sanieren wollen.


Kann ich Förderung für mehrere Bauteile gleichzeitig beantragen?

Ja, mehrere Maßnahmen lassen sich in einem Antrag bündeln, solange die Höchstgrenze pro Wohneinheit und Kalenderjahr eingehalten wird. Oft ist es aber rechnerisch günstiger, das Vorhaben bewusst zu splitten und die zweite Hälfte in den Januar zu legen, weil der Rahmen dann erneut zur Verfügung steht. Wir stimmen den Bauablauf darauf ab, wenn Sie das wünschen, und legen die Abschnitte so, dass keine Schnittstelle offen über den Winter steht.

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