

Gerüst mieten für Handwerksbetriebe
Sie sagen, was das Gerüst können muss
Betriebe brauchen keine Beratung darüber, wofür ein Gerüst gut ist. Sie brauchen eine Konstruktion, die zur Arbeit passt, zum vereinbarten Termin steht und deren Freigabe im Ordner liegt, wenn jemand danach fragt.
Deshalb fragen wir bei gewerblichen Anfragen anders. Nicht was am Gebäude passieren soll, sondern welche Lastklasse Sie brauchen, welche Belagbreite, ob ein Dachfanggerüst dazugehört, ob Material auf dem Belag lagern muss und wie lange Sie voraussichtlich brauchen. Aus diesen Angaben wird das Angebot.
Wenn Sie unsicher sind, sagen Sie uns die Arbeit, dann übernehmen wir die Einordnung. Wir stehen selbst regelmäßig auf Gerüsten und wissen, was fehlt, wenn falsch geplant wurde.
Die technischen Vorgaben
Lastklasse
Für Maler- und Kontrollarbeiten reicht meist Lastklasse 3. Sobald Material auf dem Belag lagert, also bei Putz-, Mauer- oder Dämmarbeiten, wird höher eingestuft. Wer zu niedrig plant, steht später vor der Wahl zwischen Umbau und Regelverstoß.
Belagbreite
Schmale Beläge sind billiger und langsamer. Wer den ganzen Tag auf dem Gerüst arbeitet, holt die Mehrkosten für die breitere Ausführung über die Arbeitszeit wieder herein. Bei Dämmarbeiten kommt der größere Wandabstand hinzu, damit die Platten Platz haben.
Dachfanggerüst und Absturzsicherung
Sobald über der Traufe gearbeitet wird und Absturzgefahr besteht, gehört ein Dachfanggerüst dazu. Das ist keine Verhandlungsposition. Bei Arbeiten an Flachdächern oder Attiken klären wir die passende Lösung im Vorfeld.
Zugang
Leitergänge sind Standard. Wo Material getragen wird oder mehrere Leute gleichzeitig auf und ab müssen, lohnt ein Treppenturm. Er kostet extra und spart Zeit. Die Preislogik dahinter steht bei Gerüst mieten Kosten.
Ablauf und Schnittstellen
Nach Auftragserteilung stimmen wir den Aufbautag ab. Sie sagen uns, ab wann die Fläche frei ist und wo wir anliefern können. Nach dem Aufbau prüft ein befähigter Mitarbeiter und stellt die Freigabe aus. Sie bekommen den Schein, die Kennzeichnung hängt am Aufstieg.
Während der Standzeit liegt die tägliche Sichtkontrolle bei Ihnen als Nutzer. Änderungen an der Konstruktion nehmen ausschließlich wir vor. Wenn beim Anbringen von Dämmplatten Ankerpunkte umgesetzt werden müssen, koordinieren wir das, damit keine offenen Stellen bleiben. Die Verantwortlichkeiten im Einzelnen stehen bei Haftung und Pflichten.
Beim Abbau brauchen wir eine kurze Rückmeldung, sobald Sie fertig sind. Wir bauen zeitnah ab, damit keine unnötige Standzeit anfällt.
Wiederkehrende Zusammenarbeit
Betriebe, die regelmäßig Gerüste brauchen, arbeiten mit uns auf Basis fester Konditionen. Bei jeder neuen Anfrage sind dann nur noch Objekt, Umfang und Termin zu klären. Das verkürzt die Abstimmung erheblich. Für Hallen, Produktionsanlagen und Sonderkonstruktionen läuft die Anfrage über unseren Bereich Industriegerüste, dort geht es um Traggerüste, Raumgerüste und Einhausungen.
Häufige Fragen
Wie kurzfristig können Sie stellen?
In der Hauptsaison sind zwei bis vier Wochen Vorlauf üblich, außerhalb geht es schneller. Bei laufender Zusammenarbeit lässt sich oft kurzfristiger reagieren.
Bekomme ich einen Freigabeschein?
Ja, immer. Nach der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Freigabe, die Kennzeichnung mit Last- und Breitenklasse hängt am Aufstieg.
Können Sie nach unserer Planung bauen?
Ja. Geben Sie uns Lastklasse, Belagbreite, Arbeitshöhe und besondere Anforderungen vor, wir setzen das um. Wo eine Vorgabe technisch nicht umsetzbar ist, sagen wir es vorher.
Wer meldet die Sondernutzung an?
In der Regel der Bauherr oder der Hauptauftragnehmer. Wir liefern die Angaben zu Fläche und Zeitraum zu, die für den Antrag gebraucht werden.
Übernehmen Sie auch Umbauten während der Standzeit?
Ja, das ist Teil unserer Leistung und aus Haftungsgründen auch notwendig. Melden Sie den Bedarf möglichst ein bis zwei Tage vorher an.

Häufige Fragen
Wie kurzfristig können Sie stellen?
In der Hauptsaison sind zwei bis vier Wochen Vorlauf üblich, außerhalb geht es schneller. Bei laufender Zusammenarbeit lässt sich oft kurzfristiger reagieren.
Bekomme ich einen Freigabeschein?
Ja, immer. Nach der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Freigabe, die Kennzeichnung mit Last- und Breitenklasse hängt am Aufstieg.
Können Sie nach unserer Planung bauen?
Ja. Geben Sie uns Lastklasse, Belagbreite, Arbeitshöhe und besondere Anforderungen vor, wir setzen das um. Wo eine Vorgabe technisch nicht umsetzbar ist, sagen wir es vorher.
Wer meldet die Sondernutzung an?
In der Regel der Bauherr oder der Hauptauftragnehmer. Wir liefern die Angaben zu Fläche und Zeitraum zu, die für den Antrag gebraucht werden.
Übernehmen Sie auch Umbauten während der Standzeit?
Ja, das ist Teil unserer Leistung und aus Haftungsgründen auch notwendig. Melden Sie den Bedarf möglichst ein bis zwei Tage vorher an.
