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Haftung und Pflichten beim Mietgerüst

Zwei Verantwortliche, klar getrennt


Bei einem gemieteten Gerüst gibt es zwei Rollen, und die meisten Missverständnisse entstehen daran, dass sie vermischt werden. Der Ersteller verantwortet, dass die Konstruktion richtig geplant, aufgebaut und geprüft ist. Der Nutzer verantwortet, dass sie im laufenden Betrieb sicher bleibt.


Der Übergang zwischen beiden Rollen hat einen genauen Zeitpunkt: die Freigabe. Vorher darf niemand hinauf. Danach beginnt die Verantwortung dessen, der darauf arbeitet. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern die Grundlage dafür, wer im Schadensfall geradesteht.


Was das im Alltag bedeutet, ist überschaubar, aber es sollte jeder wissen, der ein Gerüst mietet.

Was in unserer Verantwortung liegt


Wir planen die Konstruktion passend zur vorgesehenen Nutzung, bauen sie nach DIN EN 12811 und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1 auf und prüfen sie anschließend durch eine befähigte Person. Die Prüfung wird dokumentiert, Sie bekommen die Freigabe schriftlich, und am Aufstieg hängt die Kennzeichnung mit Lastklasse, Breitenklasse und Datum.


Zur Verankerung: Wir prüfen die Haltekräfte am Objekt durch Auszugsversuche statt sie aus einer Tabelle zu übernehmen. Bei Wärmedämmverbundsystemen, weichem Fugenmörtel oder Sandsteinquadern verhalten sich Dübel sehr unterschiedlich, und daran hängt die Standsicherheit.


Auch Umbauten während der Standzeit gehören zu uns. Wenn Ankerpunkte umgesetzt oder Beläge angepasst werden müssen, kommen wir. Das ist kein Servicegedanke, sondern folgt aus der Verantwortung für die Konstruktion.


Was in Ihrer Verantwortung liegt


Vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle. Sind alle Beläge an Ort und Stelle, ist der dreiteilige Seitenschutz vollständig, sind Aufstiege gesichert, hängt die Kennzeichnung noch. Das dauert eine halbe Minute.


Keine Veränderungen an der Konstruktion. Kein Bordbrett aushängen, kein Belag verschieben, kein Geländer abnehmen, auch nicht kurz. Mit jeder Änderung erlischt die Freigabe, und ab diesem Moment steht niemand mehr dafür ein.


Keine Überlastung. Die Lastklasse legt fest, wieviel Gewicht pro Quadratmeter zulässig ist. Paletten mit Fliesen oder Dämmplatten auf einem Gerüst der Klasse 3 sind ein ernstes Problem, auch wenn nichts passiert.


Und die Sicherung gegen Unbefugte. Ein Gerüst am Haus ist für Kinder eine Kletterhilfe. Der unterste Aufstieg lässt sich abnehmen oder sperren.

Nach Sturm und bei längerer Standzeit


Nach außergewöhnlichen Ereignissen, insbesondere Sturm, darf das Gerüst erst nach erneuter Prüfung weiter genutzt werden. Rufen Sie in solchen Fällen an, das ist Routine und geht schnell. Bei angekündigten schweren Stürmen nehmen wir Planen und Netze vorher ab oder sichern sie, weil sie sonst als Segelfläche wirken und Zugkräfte auf die Verankerung bringen, für die sie nicht ausgelegt ist.


Bei Standzeiten über mehrere Monate prüfen wir in Abständen erneut. Das gilt besonders, wenn sich am Untergrund etwas ändert, etwa durch Erdarbeiten neben der Aufstellfläche.


Versicherung


Für gewerbliche Nutzer greift der übliche Betriebshaftpflichtschutz. Private Bauherren sollten vor Beginn mit ihrer Haftpflicht- und Gebäudeversicherung sprechen, weil manche Policen Bauarbeiten ab einer bestimmten Höhe ausschließen oder eine Anzeige verlangen. Wenn Helfer aus dem Bekanntenkreis mitarbeiten, kann eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft nötig sein. Was im Einzelfall gilt, sagt Ihnen Ihre Versicherung, dazu dürfen wir keine verbindliche Auskunft geben. Praktische Hinweise für Eigenleistung stehen bei Gerüst mieten für Privatkunden.

Häufige Fragen


Ab wann darf ich das Gerüst betreten?

Erst nach der schriftlichen Freigabe durch uns. Vorher ist die Konstruktion nicht geprüft, auch wenn sie fertig aussieht.


Was passiert, wenn jemand etwas am Gerüst verändert hat?

Die Nutzung ist einzustellen, bis wir den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt und erneut freigegeben haben. Ein Anruf genügt, meist lässt sich das am selben oder nächsten Tag erledigen.


Wer haftet, wenn ein Passant sich verletzt?

Das hängt vom Grund ab. Für Mängel der Konstruktion stehen wir ein, für die Verkehrssicherung an der Baustelle in der Regel der Bauherr. Bei Aufstellungen auf öffentlichem Grund schreibt der Bescheid die Absicherung vor.


Muss ich die tägliche Kontrolle dokumentieren?

Gewerbliche Nutzer sind dazu im Rahmen ihrer Arbeitsschutzorganisation verpflichtet. Privatpersonen nicht, sinnvoll ist die Kontrolle trotzdem.


Wie lange gilt eine Freigabe?

Sie gilt, solange die Konstruktion unverändert bleibt und keine außergewöhnlichen Ereignisse eingetreten sind. Nach Sturm oder Umbauten ist sie neu zu erteilen.

Häufige Fragen


Ab wann darf ich das Gerüst betreten?

Erst nach der schriftlichen Freigabe durch uns. Vorher ist die Konstruktion nicht geprüft, auch wenn sie fertig aussieht.


Was passiert, wenn jemand etwas am Gerüst verändert hat?

Die Nutzung ist einzustellen, bis wir den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt und erneut freigegeben haben. Ein Anruf genügt, meist lässt sich das am selben oder nächsten Tag erledigen.


Wer haftet, wenn ein Passant sich verletzt?

Das hängt vom Grund ab. Für Mängel der Konstruktion stehen wir ein, für die Verkehrssicherung an der Baustelle in der Regel der Bauherr. Bei Aufstellungen auf öffentlichem Grund schreibt der Bescheid die Absicherung vor.


Muss ich die tägliche Kontrolle dokumentieren?

Gewerbliche Nutzer sind dazu im Rahmen ihrer Arbeitsschutzorganisation verpflichtet. Privatpersonen nicht, sinnvoll ist die Kontrolle trotzdem.


Wie lange gilt eine Freigabe?

Sie gilt, solange die Konstruktion unverändert bleibt und keine außergewöhnlichen Ereignisse eingetreten sind. Nach Sturm oder Umbauten ist sie neu zu erteilen.

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