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Gerüst mieten für Privatkunden

Selbst streichen, aber nicht selbst rüsten


Die Fassade streichen kann, wer Zeit und etwas Geduld hat. Das Gerüst dafür aufstellen sollte man nicht selbst. Das ist keine Frage des Zutrauens, sondern eine der Konsequenzen. Ein selbst gebautes Gerüst ohne Prüfung und Freigabe ist im Schadensfall Ihr Problem, und die private Haftpflicht deckt solche Fälle oft nicht ab.


Deshalb ist die Aufteilung bei uns klar. Wir bringen das Gerüst, bauen es auf, prüfen es und geben es schriftlich frei. Sie arbeiten daran, so lange Sie brauchen. Am Ende bauen wir wieder ab. Was Sie in der Zwischenzeit machen, ist Ihre Sache.


Was Sie dabei sparen, ist der Handwerkerlohn für die Fassadenarbeit, nicht das Gerüst. Das ist bei den meisten Vorhaben immer noch der größere Posten.

Was Sie vorher klären sollten


Wie viel Zeit Sie realistisch brauchen

Eine Fassade zu streichen dauert länger, als man denkt. Waschen, ausbessern, grundieren, zweimal streichen, dazwischen Trocknungszeiten und Regentage. Für ein Einfamilienhaus in Eigenleistung sind vier bis sechs Wochen realistisch, nicht zwei. Setzen Sie die Standzeit lieber großzügig an, Verlängern ist günstig, ein zweiter Aufbau teuer. Mehr dazu bei Mietmodellen und Standzeiten.


Wo das Gerüst stehen darf

Steht es vollständig auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie keine Genehmigung. Ragt es auf Gehweg oder Straße, ist eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde nötig, mit ein bis drei Wochen Bearbeitungszeit. Reicht es über das Nachbargrundstück, müssen Sie das dem Nachbarn nach dem bayerischen Hammerschlags- und Leiterrecht rechtzeitig ankündigen, in der Regel einen Monat vorher.


Welche Höhe und Breite Sie brauchen

Sagen Sie uns, was Sie machen wollen. Zum Streichen reicht die Standardbreite. Wer Putz ausbessert oder Material auf dem Belag lagern will, braucht mehr. Wer bis zum Ortgang arbeitet, braucht ein Gerüst, das über die Traufe hinausreicht.


Ob es doch der Fachbetrieb machen soll

Manche merken beim Aufmaß, dass der Putz mehr Aufmerksamkeit braucht als gedacht. Dann können Sie umschwenken und Gerüst plus Malerarbeiten zusammen beauftragen. Ein Zwang dazu besteht nicht, der reine Verleih ist bei uns ein eigenständiges Geschäft.

Ihre Pflichten während der Standzeit


Vor jeder Nutzung ein prüfender Blick: Liegen alle Beläge, ist der Seitenschutz mit Geländer, Zwischenholm und Bordbrett vollständig, hängt die Kennzeichnung noch am Aufstieg. Das dauert dreißig Sekunden und ist der wichtigste Handgriff des Tages.


Verändern Sie nichts am Gerüst. Kein Bordbrett entfernen, um Material hochzuziehen, keinen Belag verschieben, kein Geländer aushängen. Mit jeder Änderung erlischt die Freigabe, und Sie stehen auf einer Konstruktion, für die niemand mehr geradesteht. Wenn Sie eine Anpassung brauchen, rufen Sie an, meist lässt sich das kurzfristig machen.


Sichern Sie außerdem den Zugang. Ein Gerüst am Haus ist eine Einladung für Unbefugte, im schlimmsten Fall für Kinder aus der Nachbarschaft. Der unterste Aufstieg lässt sich abnehmen oder sperren, wir zeigen Ihnen wie.


Was Ihre Versicherung angeht


Für Arbeiten in Eigenleistung sollten Sie vor Beginn mit Ihrer Haftpflicht- und Gebäudeversicherung sprechen. Manche Policen schließen Bauarbeiten oberhalb einer bestimmten Höhe aus, andere verlangen eine Anzeige. Das ist ein Anruf und erspart im Ernstfall viel Ärger. Weitere Punkte dazu stehen bei Haftung und Pflichten. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Versicherung, nicht wir.

Häufige Fragen


Kann ich das Gerüst als Privatperson mieten?

Ja, das ist ein normaler Auftrag. Aufbau, Prüfung und Abbau übernehmen wir, die Arbeiten daran machen Sie selbst.


Was kostet das ungefähr?

Für ein Einfamilienhaus mit vier Wochen Standzeit liegt die Größenordnung bei 1200 bis 2400 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Bestandteile erklären wir bei den Kosten fürs Gerüst mieten.


Was passiert, wenn ich länger brauche?

Sie melden sich, wir verlängern wochenweise. Das ist der Normalfall und deutlich günstiger als ein erneuter Aufbau.


Darf ich Freunde und Familie mitarbeiten lassen?

Sie entscheiden, wer auf dem Gerüst arbeitet. Bedenken Sie dabei den Versicherungsschutz für Helfer. Bei Nachbarschaftshilfe gilt unter Umständen die Bauhelferversicherung der Berufsgenossenschaft, eine Anmeldung kann erforderlich sein.


Kann das Gerüst über Winter stehen bleiben?

Grundsätzlich ja, gegen entsprechende Standzeit. Nach Stürmen prüfen wir erneut. Bei sehr langen Standzeiten sprechen wir vorher über Verankerung und Sicherung.

Häufige Fragen


Kann ich das Gerüst als Privatperson mieten?

Ja, das ist ein normaler Auftrag. Aufbau, Prüfung und Abbau übernehmen wir, die Arbeiten daran machen Sie selbst.


Was kostet das ungefähr?

Für ein Einfamilienhaus mit vier Wochen Standzeit liegt die Größenordnung bei 1200 bis 2400 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Bestandteile erklären wir bei den Kosten fürs Gerüst mieten.


Was passiert, wenn ich länger brauche?

Sie melden sich, wir verlängern wochenweise. Das ist der Normalfall und deutlich günstiger als ein erneuter Aufbau.


Darf ich Freunde und Familie mitarbeiten lassen?

Sie entscheiden, wer auf dem Gerüst arbeitet. Bedenken Sie dabei den Versicherungsschutz für Helfer. Bei Nachbarschaftshilfe gilt unter Umständen die Bauhelferversicherung der Berufsgenossenschaft, eine Anmeldung kann erforderlich sein.


Kann das Gerüst über Winter stehen bleiben?

Grundsätzlich ja, gegen entsprechende Standzeit. Nach Stürmen prüfen wir erneut. Bei sehr langen Standzeiten sprechen wir vorher über Verankerung und Sicherung.

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