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Mietmodelle und Standzeiten

Warum die Standzeit fast immer länger wird als geplant


Bauherren schätzen die Dauer ihrer Arbeiten regelmäßig zu optimistisch ein. Das ist kein Vorwurf, es liegt in der Natur der Sache. Zwei Wochen Regen im Mai, ein Lieferengpass beim Material, ein Gewerk, das zwei Tage später kommt als zugesagt, und schon steht das Gerüst statt vier Wochen sieben.


Deshalb lohnt es sich zu verstehen, wie die Kosten dabei laufen. Der teure Teil ist der Aufbau, nicht die Zeit. Wer eine Woche länger braucht, zahlt einen kleinen Aufschlag. Wer das Gerüst zu früh abbauen lässt und drei Wochen später erneut aufbauen muss, zahlt fast doppelt.


Aus dieser Logik ergeben sich die üblichen Modelle.

Die gängigen Modelle


Grundstandzeit mit Verlängerungsoption

Das ist der Normalfall und für die allermeisten Vorhaben richtig. Im Preis enthalten sind Aufbau, vier Wochen Standzeit und Abbau. Danach wird wochenweise verlängert, meist zu einem geringen Prozentsatz der Grundmiete. Sie zahlen also nicht für Zeit, die Sie nicht brauchen, und riskieren trotzdem nichts, wenn es länger dauert.


Verlängerte Grundmiete

Bei Vorhaben, von denen von vornherein feststeht, dass sie länger laufen, etwa einer Sanierung über mehrere Gewerke, wird die Grundstandzeit gleich auf acht oder zwölf Wochen vereinbart. Das ist günstiger als viermal zu verlängern und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.


Kurzzeitmiete

Für begrenzte Arbeiten wie einen Kaminaufbau, den Austausch einzelner Fenster oder eine Dachreparatur reicht oft eine Woche. Hier fällt der Aufbau stärker ins Gewicht, weil er sich auf wenige Tage verteilt. Bei sehr kleinen Aufgaben ist manchmal ein Rollgerüst die bessere Lösung.


Rahmenvereinbarung

Betriebe, die regelmäßig Gerüste brauchen, arbeiten mit uns auf Basis fester Konditionen. Das verkürzt die Abstimmung, weil bei jeder Anfrage nur noch Objekt und Termin zu klären sind.


Welches Modell im Einzelfall günstiger ist, hängt vor allem von der realistischen Bauzeit ab. Die Preisbestandteile im Detail erklären wir bei Gerüst mieten Kosten.

Was die Standzeit begrenzt


Nicht immer entscheiden Sie allein. Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, legt die Sondernutzungserlaubnis einen Zeitraum fest. Läuft dieser ab, muss verlängert werden, und die Behörde kann Auflagen ändern oder die Verlängerung ablehnen, etwa wegen einer Veranstaltung oder Baustelle in der Nähe. Das gehört früh in die Planung.


Ein zweiter Punkt ist die Verankerung. Wird die Fassade gedämmt oder verputzt, müssen Ankerpunkte irgendwann umgesetzt und die Löcher geschlossen werden. Das koordinieren wir mit dem ausführenden Gewerk, damit am Ende keine offenen Stellen bleiben.


Drittens die Witterung. Nach Sturm wird ein Gerüst erneut geprüft, bevor es weiter genutzt werden darf. Bei angekündigten schweren Stürmen nehmen wir Planen und Netze ab oder sichern sie, weil sie sonst als Segel wirken.


Was während der Standzeit Ihre Aufgabe ist


Wer auf dem Gerüst arbeitet, prüft es vor jeder Nutzung mit einem Blick: liegen alle Beläge, ist der Seitenschutz vollständig, hängt die Kennzeichnung noch am Aufstieg. Wird etwas verändert, etwa ein Bordbrett für den Materialtransport entfernt, erlischt die Freigabe. Solche Änderungen nehmen ausschließlich wir vor, und meist genügt ein Anruf. Mehr zu Pflichten und Haftung steht auf der Seite Haftung und Pflichten beim gemieteten Gerüst.

Häufige Fragen


Wie lange ist die übliche Grundstandzeit?

Vier Wochen ab Freigabe. Bei größeren Vorhaben vereinbaren wir von vornherein längere Zeiträume, weil das günstiger ist als mehrfaches Verlängern.


Was kostet eine Woche Verlängerung?

Meist ein geringer Prozentsatz der Grundmiete pro Woche. Bezogen auf die Gesamtkosten fällt eine Verlängerung deutlich weniger ins Gewicht als ein zweiter Aufbau.


Kann ich das Gerüst früher abbauen lassen?

Ja, melden Sie sich einfach. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Grundstandzeit gibt es in der Regel nicht, weil der Aufwand für Aufbau und Abbau unabhängig davon anfällt.


Was ist, wenn die Genehmigung ausläuft?

Dann muss vor Ablauf eine Verlängerung beantragt werden. Wir erinnern daran, den Antrag stellt der Bauherr. Ein Gerüst ohne gültige Erlaubnis auf öffentlichem Grund kann zu einem Bußgeld führen.


Zahle ich für Schlechtwettertage?

Ja, die Standzeit läuft weiter, weil das Material gebunden bleibt. Das ist einer der Gründe, warum wir zu einer realistisch bemessenen Grundstandzeit raten.

Häufige Fragen


Wie lange ist die übliche Grundstandzeit?

Vier Wochen ab Freigabe. Bei größeren Vorhaben vereinbaren wir von vornherein längere Zeiträume, weil das günstiger ist als mehrfaches Verlängern.


Was kostet eine Woche Verlängerung?

Meist ein geringer Prozentsatz der Grundmiete pro Woche. Bezogen auf die Gesamtkosten fällt eine Verlängerung deutlich weniger ins Gewicht als ein zweiter Aufbau.


Kann ich das Gerüst früher abbauen lassen?

Ja, melden Sie sich einfach. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Grundstandzeit gibt es in der Regel nicht, weil der Aufwand für Aufbau und Abbau unabhängig davon anfällt.


Was ist, wenn die Genehmigung ausläuft?

Dann muss vor Ablauf eine Verlängerung beantragt werden. Wir erinnern daran, den Antrag stellt der Bauherr. Ein Gerüst ohne gültige Erlaubnis auf öffentlichem Grund kann zu einem Bußgeld führen.


Zahle ich für Schlechtwettertage?

Ja, die Standzeit läuft weiter, weil das Material gebunden bleibt. Das ist einer der Gründe, warum wir zu einer realistisch bemessenen Grundstandzeit raten.

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