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Welche Fassadenfarbe ist erlaubt

Die Farbe kommt zuletzt, geklärt wird sie zuerst


In den meisten Gesprächen über eine Fassade fällt die Frage nach dem Farbton erst zum Schluss, wenn Putz, Dämmung und Gerüst besprochen sind. Bei einem freistehenden Haus im Neubaugebiet ist das kein Problem. In der Fürther Innenstadt, in der Nürnberger Altstadt oder an einem Haus, das im Bebauungsplan Festsetzungen zur Gestaltung hat, kann es teuer werden, weil dort nicht der Geschmack entscheidet.


Wir klären das vor dem Angebot, nicht nachdem das Gerüst steht. Dazu gehört ein Blick auf die Denkmalliste, eine Nachfrage bei der Stadt oder Gemeinde und, wenn nötig, eine Musterfläche am Haus, die sich jemand von der Behörde ansehen kann. Das kostet zwei Telefonate und erspart im Zweifel einen zweiten Anstrich.

Drei Regelwerke, die über Ihren Farbton mitreden


Ein Fassadenanstrich braucht in der Regel keine Baugenehmigung. Das heißt aber nicht, dass keine Vorgaben gelten. Genehmigungsfrei und erlaubt sind zwei verschiedene Dinge, und das ist der Punkt, an dem Eigentümer regelmäßig überrascht werden.


Denkmalschutz und Ensemble

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz verlangt in Artikel 6 eine Erlaubnis, wenn ein Baudenkmal verändert wird, und ausdrücklich auch dann, wenn in der Nähe eines Denkmals etwas errichtet oder verändert wird, das sich auf dessen Erscheinungsbild auswirken kann. Bei Ensembles gilt es für Veränderungen, die das Gesamterscheinungsbild beeinträchtigen. Das ist die Regelung, die viele übersehen: Ihr Haus muss kein Einzeldenkmal sein, es genügt, dass es in einem Ensemble steht. Erteilt wird die Erlaubnis von der Unteren Denkmalschutzbehörde, also von der Stadt oder vom Landratsamt, und die hört vor ihrer Entscheidung das Landesamt für Denkmalpflege.


Örtliche Gestaltungssatzung

Viele Städte und Gemeinden haben Satzungen, die Material, Dachform, Fensterteilung und Farben für bestimmte Bereiche regeln. In gewachsenen Ortskernen ist das der Normalfall, nicht die Ausnahme. Solche Satzungen sind oft konkreter als der Denkmalschutz, indem sie etwa grelle Töne, glänzende Oberflächen oder große Farbkontraste ausschließen. Erste Adresse ist das Bauamt Ihrer Gemeinde.


Bebauungsplan

Auch in Neubaugebieten gibt es Festsetzungen zur äußeren Gestaltung, und die sind für Eigentümer am wenigsten präsent, weil der Plan beim Kauf des Grundstücks eine Rolle spielte und danach in der Schublade verschwand. Wer im Bebauungsplan nachsieht, findet dort gelegentlich Vorgaben zu Farbtönen oder zumindest zu Materialien. Das gilt für die Wand genauso wie für Sockel, Klappläden und Bekleidungen.

Was neben der Vorschrift über den Ton entscheidet


Selbst wenn alles erlaubt ist, taugt nicht jeder Ton für jede Fassade. Der wichtigste technische Punkt betrifft gedämmte Häuser: ein Wärmedämmverbundsystem hat kaum Masse hinter der Oberfläche, deshalb heizt sich eine dunkle Fläche in der Sonne stark auf, und im Putz entstehen Spannungen, die zu Rissen führen. Als Richtwert gilt ein Hellbezugswert von mindestens etwa 20, für dunklere Töne gibt es besondere Systeme mit eigener Freigabe des Herstellers. Wir sagen das, bevor Sie sich in ein Anthrazit verlieben, das an der Südseite nicht hält. Was am Dämmsystem sonst zu beachten ist, steht bei der Fassadendämmung.


Der zweite Punkt ist die Fläche. Ein Farbton auf einer Karte im Wohnzimmer und derselbe Ton auf zweihundert Quadratmetern Wand sind zwei verschiedene Erlebnisse, weil große Flächen heller und gesättigter wirken. Deshalb legen wir am Haus selbst Musterflächen an, mindestens einen halben Quadratmeter groß, und zwar an zwei Seiten, weil Nord- und Südseite denselben Ton unterschiedlich zeigen. Beurteilt wird bei Tageslicht und nicht am Abend unter der Hoflampe.


Der dritte Punkt ist die Nachbarschaft, und der ist der unangenehmste. In Reihenhauszeilen und Doppelhäusern gehört der Anstrich optisch zum Ganzen, auch wenn juristisch jeder seine Hälfte hat. Wir empfehlen, mit den Nachbarn zu reden, bevor das Gerüst steht. Bei Eigentümergemeinschaften ist der Farbton ohnehin Teil des Beschlusses, dazu gibt es die Fassadensanierung für Eigentümergemeinschaften.


Wie ein Anstrich an größeren Objekten in der Stadt abläuft, steht beim Fassadenanstrich in Nürnberg, Fürth und Erlangen.

Die Reihenfolge, die sich bewährt hat


Zuerst prüfen wir, ob das Haus in der Denkmalliste steht oder in einem Ensemble liegt. Steht es dort, geht die Abstimmung über die Untere Denkmalschutzbehörde, und dafür brauchen wir Zeit, oft mehrere Wochen. Danach fragen wir bei der Gemeinde nach einer Gestaltungssatzung und sehen im Bebauungsplan nach. Erst dann reden wir über Töne, und zwar in dem Rahmen, der übrig bleibt.


Bei Altbauten lohnt ein zusätzlicher Schritt, der oft übersehen wird: der Blick auf den alten Bestand. Unter späteren Anstrichen liegt häufig die ursprüngliche Farbigkeit, und bei Gründerzeithäusern war die selten weiß. Eine Freilegungsprobe an einer unauffälligen Stelle zeigt, was einmal dort war, und bei denkmalgeschützten Objekten ist dieser Befund manchmal die Grundlage für die Entscheidung der Behörde. Wie wir solche Fassaden behandeln, steht bei der Fassadensanierung.


Farbton für Ihre Fassade klären


Schicken Sie uns ein Foto des Hauses mit Adresse. Wir sagen Ihnen, ob Denkmalschutz oder eine Satzung im Spiel ist, und kommen mit Vorschlägen, die zum Gebäude und zur Straße passen. Musterflächen legen wir am Haus an, bevor die ganze Wand gestrichen wird.


Telefon: 0911 65 65 82 78

E-Mail: info@weigand-bau.com

Häufige Fragen zur Fassadenfarbe


Brauche ich für einen neuen Anstrich eine Genehmigung?

Baurechtlich meist nicht. Steht das Haus unter Denkmalschutz oder in einem Ensemble, ist dagegen eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig, und eine Gestaltungssatzung oder ein Bebauungsplan können den Ton vorgeben. Ein Anruf beim Bauamt klärt das in wenigen Minuten.



Mein Haus ist kein Denkmal, der Nachbar schon. Betrifft mich das?

Möglicherweise ja. Das Gesetz erfasst auch Veränderungen in der Nähe eines Baudenkmals, wenn sie sich auf dessen Erscheinungsbild auswirken können. In dicht bebauten Straßenzügen ist das schneller der Fall, als man denkt. Fragen Sie vorher, dann steht die Auskunft schriftlich in Ihrer Akte.



Darf ich meine gedämmte Fassade dunkel streichen?

Nur mit dem passenden System. Dunkle Töne heizen die Oberfläche auf und belasten den Putz, deshalb gilt auf einem Wärmedämmverbundsystem ein Hellbezugswert von mindestens etwa 20 als Richtwert. Für dunklere Töne gibt es Produkte mit Freigabe des Systemherstellers, die planen wir dann von Anfang an ein.



Legen Sie Musterflächen an?

Ja, und wir empfehlen es bei jedem Farbwechsel. Zwei bis drei Töne an zwei Gebäudeseiten, ausreichend groß und über einige Tage beurteilt. Bei denkmalgeschützten Häusern ist die Bemusterung am Objekt meist ohnehin Teil des Verfahrens.



Was kostet die Beratung zum Farbkonzept?

Die Abstimmung des Farbtons gehört bei uns zum Auftrag. Wenn Sie nur eine Farbberatung ohne Ausführung möchten, sprechen wir vorher über den Aufwand. Was die Ausführung selbst kostet, steht bei Was kostet eine Fassadensanierung pro Quadratmeter.

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