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Gerüst im Winter: Schnee, Sturm und Standzeit

Ein Gerüst im Winter arbeitet, auch wenn niemand darauf steht


Im Oktober gehen die Fassadenarbeiten zu Ende, und trotzdem stehen in Oberasbach, Zirndorf und Stein jeden Winter Gerüste an Häusern. Manche, weil sich Gewerke verschoben haben, manche, weil im Frühjahr weitergearbeitet werden soll, manche, weil das Dach noch offen ist. Für den Eigentümer ändert sich die Lage damit grundlegend: das Gerüst wird nicht mehr benutzt, aber belastet. Von Schnee, von Wind und von Eis.


Wir betreuen solche Gerüste über den Winter, prüfen sie nach Unwettern und räumen sie, wenn es nötig wird. Was dabei zu tun ist und wer es tun darf, ist klar geregelt, und die Regeln sind der Grund, warum ein Gerüst über den Winter mehr ist als eine verlängerte Mietrechnung.

Schnee auf dem Belag ist Last, nicht Dekoration


Gerüste werden nach Lastklassen gebaut. Für Malerarbeiten genügt meist Lastklasse 2 mit 150 Kilogramm pro Quadratmeter, für Putz- und Dämmarbeiten wird Lastklasse 3 mit 200 Kilogramm geplant. Diese Werte gelten für Menschen und Material, nicht für eine Schneedecke, die auf der ganzen Fläche gleichzeitig liegt.


Und Schnee wiegt. Trockener Neuschnee ist leicht, nasser Schnee dagegen bringt je Kubikmeter mehrere Hundert Kilogramm auf die Waage. Liegen dreißig Zentimeter Nassschnee auf dem Belag, kommen schnell achtzig bis hundert Kilogramm pro Quadratmeter zusammen, und bei anhaltendem Schneefall mit Regen darauf wird es mehr. Deshalb gilt: wenn das Schneegewicht in die Nähe der zulässigen Nutzlast kommt, muss geräumt werden, oder die Beläge kommen in den betroffenen Lagen heraus.


Das Räumen selbst ist keine Hausmeisterarbeit. Wer auf einem verschneiten Gerüst mit der Schaufel steht, arbeitet auf einer rutschigen Fläche in der Höhe und bringt zusätzlich sein eigenes Gewicht auf einen schon belasteten Belag. Wir machen das mit eigenen Leuten und sichern dabei ab. Gestreut wird mit Granulat, nicht mit Salz, weil Salz an Fassade, Sockel und Pflaster Schaden anrichtet.


Wie sich eine verlängerte Standzeit abrechnet, steht bei den Mietmodellen und Standzeiten.

Sturm, Planen und die Pflicht zur erneuten Prüfung


Ein eingenetztes oder mit Planen bekleidetes Gerüst ist im Winter das größere Thema. Netze und besonders Planen wirken wie ein Segel: der Wind drückt nicht mehr durch die Konstruktion, sondern gegen eine Fläche, und diese Kraft muss über die Verankerungen ins Mauerwerk. Ein bekleidetes Gerüst braucht deshalb ein engeres Verankerungsraster als ein offenes, und zwar von Anfang an. Nachträglich eine Plane anzubringen, weil es gerade regnet, ist genau der Fehler, der Gerüste umlegt.


Bei angekündigten Sturmlagen öffnen oder entfernen wir Bekleidungen, wenn die Konstruktion nicht dafür bemessen ist. Danach kommt die Prüfung. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit verlangen nach außergewöhnlichen Ereignissen eine Prüfung durch eine befähigte Person, und sie nennen diese Ereignisse ausdrücklich: Stürme, starke Regenfälle, Vereisungen und Schneefälle, dazu Unfälle, längere Nichtbenutzung und Veränderungen am Gerüst oder daneben.


Längere Nichtbenutzung ist der Punkt, der über den Winter alle betrifft. Steht ein Gerüst von November bis März, wird es vor der Wiederaufnahme der Arbeiten geprüft, nicht einfach weiterbenutzt. Unabhängig davon bleibt die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung Aufgabe dessen, der darauf arbeitet. Wer welche Pflicht hat, steht bei Haftung und Pflichten beim Mietgerüst.


Was Sie als Eigentümer nie selbst machen sollten: Beläge aushängen, Geländer abnehmen oder Verankerungen lösen, um irgendwo besser hinzukommen. Rufen Sie an, wir ändern es.


Wie ein Aufbau bei uns grundsätzlich abläuft, von der Anfrage bis zur Freigabe, steht bei Gerüst aufstellen lassen.

Stehen lassen oder abbauen: die Entscheidung im Oktober


Wer im Herbst merkt, dass es dieses Jahr nicht mehr reicht, hat drei Möglichkeiten. Erstens abbauen und im Frühjahr neu aufbauen. Das kostet zwei Aufbauten, gibt aber über den Winter Ruhe und lässt den Vorplatz frei. Zweitens stehen lassen, offen, ohne Bekleidung, mit Räumung bei Schnee und Prüfung nach Unwettern. Drittens stehen lassen und einhausen, wenn im Winter tatsächlich gearbeitet werden soll.


Die dritte Variante ist die teuerste und manchmal die einzige, etwa wenn ein Dach offen ist oder eine Fassade nicht ungeschützt überwintern kann. Dann geht es nicht mehr um Wetterschutz für die Handwerker, sondern um Schutz des Bauwerks, und dafür braucht es eine Konstruktion, die für Wind und Schneelast bemessen ist. Das planen wir gesondert, weil Statik und Verankerung anders aussehen als beim normalen Fassadengerüst.


Sagen Sie uns früh, wohin es geht. Ein Abbau im November ist planbar, ein Abbau zwischen zwei Schneefällen nicht.


Gerüst für den Winter klären


Rufen Sie an, wenn Ihr Vorhaben in den Winter läuft oder ein Gerüst schon steht und stehen bleiben soll. Wir sehen uns die Lage an, sagen was die Konstruktion aushält, und machen Ihnen die Gegenrechnung aus Standzeit und Neuaufbau.


Telefon: 0911 65 65 82 78

E-Mail: info@weigand-bau.com

Häufige Fragen zum Gerüst im Winter


Muss das Gerüst nach jedem Sturm geprüft werden?

Nach Ereignissen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, ja. Dazu gehören Sturm, starker Dauerregen, Vereisung und starker Schneefall. Wir fahren nach solchen Nächten die Baustellen ab, an denen unsere Gerüste stehen, und dokumentieren die Prüfung.



Wer räumt den Schnee vom Gerüst?

Wir. Das ist keine Aufgabe für den Eigentümer oder den Hausmeister, weil dabei in der Höhe auf rutschigem Belag gearbeitet wird und zusätzliches Gewicht auf eine bereits belastete Lage kommt. Melden Sie sich nach starkem Schneefall, dann kommen wir.



Kann im Winter überhaupt an der Fassade gearbeitet werden?

Eingeschränkt. Die meisten Beschichtungen brauchen Temperaturen über fünf Grad, und das gilt auch für die Nacht danach, nicht nur für den Moment des Auftrags. Putz- und Dämmarbeiten haben eigene Grenzen. Reparaturen, Notsicherungen und Arbeiten unter Einhausung gehen dagegen oft auch im Winter.



Lohnt es sich, das Gerüst über den Winter stehen zu lassen?

Das ist eine Rechnung aus Miete gegen Abbau und Neuaufbau. Bei drei bis vier Monaten Pause ist der zweimalige Aufbau oft die teurere Variante, bei fünf Monaten und mehr kippt es meist. Wir rechnen Ihnen beide Wege durch, bevor Sie entscheiden. Die Preisbestandteile stehen bei den Kosten vom Fassadengerüst.



Wer haftet, wenn im Sturm etwas vom Gerüst fällt?

Solange das Gerüst von uns steht und gewartet wird, liegt die Verantwortung für die Konstruktion bei uns. Deshalb bestehen wir darauf, Änderungen selbst vorzunehmen, und deshalb räumen wir auch selbst. Lose Materialien, die der Nutzer auf dem Belag zurücklässt, sind dagegen dessen Sache, weshalb wir vor der Winterpause bitten, das Gerüst leer zu machen.

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