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Energetische Sanierung und Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG: bis zu 40.000 Euro zurückholen

  • 2. Juni
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Juni

Der Ausblick für 2026

Wer sein Haus energetisch saniert, kann einen ordentlichen Teil der Kosten über die Steuer zurückholen. Möglich macht das der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG. Er belohnt Eigentümer, die ihr selbst genutztes Wohngebäude dämmen oder modernisieren, mit einer direkten Senkung der Einkommensteuer. Gerade bei einer Fassaden- oder Außenwanddämmung lohnt sich der genaue Blick, denn hier kommen schnell hohe Summen zusammen.


So viel Steuer sparen Sie mit einer energetischen Sanierung

Der Bonus beträgt 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre. Im Jahr, in dem die Arbeiten abgeschlossen sind, und im Jahr darauf ziehen Sie jeweils 7 Prozent direkt von Ihrer Steuer ab, im dritten Jahr noch einmal 6 Prozent. Anders als bei einem Zuschuss landet das Geld nicht auf dem Konto, sondern mindert die festgesetzte Einkommensteuer. Pro Wohnobjekt sind bis zu 40.000 Euro möglich.


Ein großer Vorteil gegenüber dem Bonus für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a EStG: Beim Paragraf 35c zählen nicht nur die Arbeitskosten, sondern auch das Material. Bei einer Dämmung, bei der Platten, Putz und Zubehör einen erheblichen Anteil ausmachen, ist das bares Geld. Ein Beispiel macht es deutlich. Kostet eine Fassadendämmung 30.000 Euro, holen Sie über drei Jahre 6.000 Euro über die Steuer zurück.



Welche Maßnahmen begünstigt sind

Gefördert wird, was die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik energetisch verbessert. Für Eigentümer im Raum Oberasbach ist meist die Dämmung der entscheidende Posten.


Dämmung von Außenwänden und Fassade

Die Dämmung der Außenwände, etwa mit einem Wärmedämmverbundsystem, gehört zu den klassischen begünstigten Maßnahmen. Genau das übernimmt die Firma Weigand. Wir bringen die Dämmung fachgerecht an, von der Plattenmontage über die Armierung bis zur Schlussbeschichtung, und halten dabei die technischen Mindestanforderungen ein, die für den Steuerbonus gelten.


Weitere geförderte Maßnahmen im Überblick

Neben der Außenwand zählen auch die Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizung sowie der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung dazu. Auch die Optimierung einer bestehenden, mindestens zwei Jahre alten Heizung ist begünstigt.


Was nicht zählt

Reine Schönheitsreparaturen ohne energetische Wirkung fallen heraus. Eigenleistung wird ebenfalls nicht gefördert, weil immer ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführen und bescheinigen muss. Material, das Sie selbst kaufen, wird nur berücksichtigt, wenn es in der Bescheinigung des Betriebs gesondert ausgewiesen ist.


Ohne die richtige Bescheinigung kein Steuerbonus

Der häufigste Stolperstein in der Praxis ist die Bescheinigung. Das Finanzamt erkennt den Bonus nur an, wenn das ausführende Fachunternehmen eine Bescheinigung nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster ausstellt. Darin steht, welche Maßnahme durchgeführt wurde und dass die technischen Anforderungen erfüllt sind.


In der Praxis läuft es so: Sie beauftragen die Dämmung, wir führen sie aus und stellen Ihnen anschließend die passende Bescheinigung aus. Diese reichen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Wichtig ist, dass Sie die Rechnung per Überweisung begleichen, denn Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Alternativ darf auch ein Energieberater die Bescheinigung ausstellen, dessen Kosten sich übrigens zur Hälfte schon im Jahr des Abschlusses absetzen lassen.


Worauf Sie bei den Voraussetzungen achten sollten

Ein paar Bedingungen müssen stimmen, sonst gibt es kein Geld zurück. Das Gebäude muss bei Beginn der Sanierung älter als zehn Jahre sein und von Ihnen selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Maßnahme muss die Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung erfüllen, bei der Außenwanddämmung also einen sehr guten Wärmedurchgangswert von in der Regel höchstens 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin.


Außerdem gilt: Sie können den Steuerbonus nicht mit einer Förderung von BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinieren. Wer also den Zuschuss für die Dämmung nutzt, kann für genau diese Arbeiten nicht zusätzlich Paragraf 35c geltend machen. Hier lohnt es sich auszurechnen, welcher Weg mehr bringt. Die Steuerermäßigung ist zudem zeitlich befristet, weshalb sich eine frühzeitige Planung auszahlt. Da es um Ihre Steuer geht und jeder Fall anders liegt, sollten Sie die konkrete Anwendung mit Ihrem Steuerberater klären. Wir sorgen für die fachgerechte Ausführung und die Bescheinigung, die Sie dafür brauchen.


Jetzt zur energetischen Sanierung beraten lassen

Sie überlegen, Ihre Fassade zu dämmen und dabei Steuern zu sparen? Dann sehen wir uns Ihr Gebäude an und planen die Maßnahme so, dass sie die Anforderungen für den Steuerbonus erfüllt. Die Firma Weigand übernimmt Wärmedämmung und Fassadensanierung in Oberasbach, Zirndorf, Fürth, Nürnberg, Erlangen, Schwabach, Stein und Herzogenaurach, fachgerecht ausgeführt und mit der Bescheinigung, die Sie fürs Finanzamt brauchen.


Telefon: 0911 65 65 82 78



Häufige Fragen zum Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG


Wie hoch ist der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG?

Insgesamt 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent. Pro Wohnobjekt sind höchstens 40.000 Euro möglich. Der Betrag wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen.


Zählt bei Paragraf 35c auch das Material?

Ja. Im Unterschied zum Bonus für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a werden sowohl Arbeits- als auch Materialkosten berücksichtigt, sofern sie in der Bescheinigung des Fachbetriebs ausgewiesen sind.


Welche Voraussetzungen muss mein Haus erfüllen?

Es muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein und von Ihnen selbst bewohnt werden. Außerdem muss die Sanierung die technischen Mindestanforderungen der ESanMV einhalten und von einem Fachunternehmen ausgeführt und bescheinigt werden.


Kann ich den Steuerbonus mit der BAFA-Förderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie haben die Wahl zwischen dem Zuschuss von BAFA oder KfW und dem Steuerbonus nach Paragraf 35c. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich vorab durchrechnen.


Wer stellt die Bescheinigung aus?

Das ausführende Fachunternehmen, also der Betrieb, der die Dämmung oder eine andere Maßnahme durchführt. Als Fachbetrieb für Wärmedämmung stellt die Firma Weigand Ihnen die Bescheinigung für die von uns ausgeführten Arbeiten aus.

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